AGB Eurotravel Solutions GmbH

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

Eurotravel Solutions übersendet ein freibleibendes Angebot und fordert den Kunden auf, Eurotravel Solutions ein Angebot zum Vertragsabschluß zu unterbreiten. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme (in Form einer Reisebestätigung) zustande

 

 

2. Zahlung

 

a) Nach Erhalt der Reisebestätigung kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 10% des Reisepreises bis max. 260 Euro verlangt werden. Die Restsumme muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf einem unserer Konten eingegangen sein.

b) Bei Zahlungsverzug ist Eurotravel Solutions berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, die Reise zu stornieren und mindestens 50% des Gesamtpreises zu berechnen, wenn der Besteller nicht geringere Kosten nachweist. Wahlweise kann Eurotravel Solutions auch Schadenersatz verlangen, insbesondere Ersatz für bereits erbrachte Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn.

c) Reiseunterlagen werden erst nach Vollzahlung verschickt - Nachteile aufgrund zu spät eingegangener Zahlungen trägt der Kunde.

d) Zahlungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn werden nur noch per bankbestätigter Überweisungen akzeptiert.

 

 

3. Leistung

 

Die vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der Reisebeschreibung der Bestätigung.

 

 

4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt

 

a) Eurotravel Solutions behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben vor Vertragsschluss zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

b) Wird Eurotravel Solutions vor Reisebeginn ersichtlich, dass einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so ist Eurotravel Solutions zur Änderung der Leistung berechtigt, falls Eurotravel Solutions eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.

c) Eurotravel Solutions behält sich vor, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühr oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Eurotravel Solutions den Reisenden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Eurotravel Solutions in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Eurotravel Solutions über die Preiserhöhung zw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen

 

 

5. Rücktritt

 

a) Ein Rücktritt von der Reise ist vor Reisebeginn schriftlich gegenüber Eurotravel Solutions zu erklären. Für den Fall des Rücktritts ist Eurotravel Solutions berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschalsätze (gemäß § 651 i Abs. 3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs. 2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen. Bis 32 Tage vor Reisebeginn entstehen keine Stornokosten - es sei denn eine unwiederbringliche Anzahlung an einen Leistungsträger war Vertragsbestandteil, vom 31.-22. Tag 20%, vom 21.-11. Tag 50% und ab dem 10. Tag 80% des Reisepreises. Bei Nichtantritt der Reise, ohne Kündigung, bleibt der Reisende zur vollen Zahlung verpflichtet. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder ohne Kündigung die Reise nicht antreten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.

b) Wird im Prospekt und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann Eurotravel Solutions bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

 

 

6. Gewährleistung

 

a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Eurotravel Solutions kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Eurotravel Solutions kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Eurotravel Solutions innerhalb einer angemessenen und vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für Eurotravel Solutions erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Eurotravel Solutions verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

d) Schadenersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

 

 

7. Anmeldung von Ansprüchen

 

a) Sofern der Reisende Ansprüche gegen Eurotravel Solutions aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlung geltend machen will, so muss er diese innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Eurotravel Solutions GmbH, Kollwitzstr.19, 10405 Berlin anmelden.

b) Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der vertraglichen Reisebeendigung und wird durch das Geltendmachen von Ansprüchen solange gehemmt, bis Eurotravel Solutions die Ansprüche zurückweist.

 

 

8. Beschränkung der Haftung

 

a) Die vertragliche Haftung von Eurotravel Solutions für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit Eurotravel Solutions für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Letzteres gilt nur, wenn der Leistungsträger den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

b) Ein Schadenersatzanspruch gegen Eurotravel Solutions ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

c) Kommt Eurotravel Solutions die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken i.d.R. die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den dafür geltenden Bestimmungen.

d) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Eurotravel Solutions aus unerlaubter Handlung, die nicht auf groben Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 77.000,- Euro je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100,- Euro. Liegt der Reisepreis über 1.366,- Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfallund Reisegepäckversicherung empfohlen.

 

 

9. Transportleistungen

 

Die Transportleistungen für den Personenverkehr werden durch konzessionierte Unternehmen eigenverantwortlich durchgeführt

 

 

10. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Verträge mit Vollkaufleuten ist der Sitz der Gesellschaft, Eurotravel Solutions GmbH, Kollwitzstr.19, 10405 Berlin

 

 

11. Anwendung deutsches Recht

 

Der Vertrag zwischen Eurotravel Solutions und dem Reisenden unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht.

 

 

12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

 

Haftungsausschluss

 

 

Inhalt des Onlineangebotes

 

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